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Handwerker OS · Deutschschweiz

Maler und Gipser 2026: Wie hältst du Reisezeit, Arbeitszeit und Rapport auseinander?

Der Bundesratsbeschluss vom 11. August 2026 erklärt Bestimmungen des GAV Maler und Gipser seit 1. September 2026 bis 31. März 2029 allgemeinverbindlich. Art. 8.9 verlangt eine Arbeitszeitkontrolle einschliesslich Reisezeit. Die vertragliche Staffelung des Reisezeitabzugs für Verbandsmitglieder und Einzelvertragspartner darf dabei nicht pauschal auf alle Betriebe übertragen werden.

Stand: 7. September 2026 · Schweiz

Welche Regel gilt für deinen Betrieb?

Der amtliche Beschluss nennt den territorialen, betrieblichen und persönlichen Geltungsbereich. Er umfasst definierte Kantone und Tätigkeiten; beispielsweise bestehen eine Ausnahme für das Gipsergewerbe der Stadt Zürich und besondere Regeln für das Malergewerbe im Tessin. Eine Adresse in der Deutschschweiz allein beantwortet die Unterstellung deshalb noch nicht.

Halte für den Betrieb fest, auf welcher Grundlage du die Regeln anwendest. Bei gemischten Tätigkeiten oder einem Wechsel des Arbeitsgebiets muss diese Einordnung nachvollziehbar bleiben. Ordne auch die verwendete Vertragsfassung und die zuständige paritätische Stelle zu. Das erleichtert Rückfragen bei einer Kontrolle und verhindert, dass ein alter Hinweis aus einem Rundschreiben ungeprüft weiterverwendet wird. Für den Stand dieser Seite ist «Allgemeinverbindlichkeit nur beantragt» überholt; der aktuelle Beschluss ist bereits in Kraft.

Wie behandelst du Reisezeit und den möglichen Abzug?

Die SMGV-Information nennt für die einschlägige vertragliche Abzugsregel täglich höchstens 25 Minuten ab April 2026, 20 Minuten ab April 2027 und 15 Minuten ab April 2028. Der Verband unterscheidet ausdrücklich Mitglieder beziehungsweise Einzelvertragspartner und Nichtverbandsbetriebe. Art. 8.8 mit diesem Abzug ist im allgemeinverbindlichen Anhang nicht enthalten.

Übernimm deshalb keinen pauschalen Abzug aus einer alten Tabellenformel. Dokumentiere zunächst die tatsächlich angefallene Reisezeit und lasse die für deinen Betrieb zutreffende Behandlung klären. Ein sauberer Bericht trennt Erfassung und Berechnung: Er zeigt, was stattgefunden hat, bevor daraus Lohn- oder Abrechnungswerte entstehen. Wenn dieselbe Fahrt mehrere Baustellen betrifft, braucht das Büro eine nachvollziehbare Zuordnung. Auch ein Wechsel des Monteurteams darf die ursprünglichen Einträge nicht unverständlich machen.

Wie baust du eine kontrollierbare Arbeitszeitablage auf?

Nach Art. 8.9 ist die ZPBK-Kontrolle oder ein in jeder Beziehung gleichwertiges Ersatzsystem zu verwenden. Art. 6.4 nennt für die relevanten Unterlagen mindestens fünf Jahre Aufbewahrung. Art. 6.5 sieht bei fehlender Arbeitszeitkontrolle nach Betriebsgrösse Konventionalstrafen bis CHF 50'000.00 vor. Das sind keine automatisch fälligen Pauschalbeträge für jeden einzelnen Erfassungsfehler.

Praktisch hilft ein täglicher Abgleich: Sind alle Personen erfasst, sind Baustelle und Tätigkeit erkennbar, und lassen sich Rückfragen einem konkreten Eintrag zuordnen? Korrekturen sollten mit der zuständigen Person geklärt werden. Bewahre die geprüfte Fassung so auf, dass sie später wiedergefunden und gelesen werden kann. Ein Exportknopf allein beweist keine vollständige oder dauerhaft zugängliche Ablage. Teste auch, ob ein anderer Mitarbeiter den Monatsnachweis anhand der Dokumente nachvollziehen kann.

Wie verbindest du Regie und Ausmass mit dem Auftrag?

Beim Maler- oder Gipserauftrag entsteht zusätzlicher Aufwand oft während der Ausführung: Der Untergrund braucht eine weitere Vorbereitung, eine Fläche wird geändert oder eine Bauleitung verlangt einen anderen Aufbau. Dokumentiere den Anlass, die betroffene Position und die verantwortliche Ansprechperson, sobald diese Änderung bekannt wird. Später lässt sich aus Erinnerungen meist schlechter rekonstruieren, was vereinbart war.

Ein Regierapport beschreibt Tätigkeit, Material und Zeit. Das Ausmass ordnet Mengen einem Bauteil und einer Position zu. Fotos ergänzen den Zustand vor und nach der Arbeit. Halte diese Nachweise zusammen, aber vermische ihre Aufgaben nicht: Ein Foto ist keine bestätigte Menge, eine erfasste Stunde noch keine freigegebene Zusatzleistung. Für die Schlussabrechnung braucht das Büro die nachvollziehbare Verbindung zwischen ursprünglicher Offerte, Änderung und dokumentierter Ausführung.

Welche Arbeitszeitdaten gehören nicht ungeprüft auf eine Kundenrechnung?

Arbeitszeitkontrolle und Leistungsverrechnung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Für die Mitarbeiterführung muss der Betrieb den tatsächlichen Arbeitsablauf dokumentieren. Was der Kunde bezahlt, ergibt sich aus der vereinbarten Preisgrundlage. Ein Reisezeitwert kann daher für die interne Kontrolle nötig sein, ohne unverändert als Kundenposition übernommen zu werden.

Lege fest, wer den Übergang zur Fakturierung prüft. Dazu gehören Pausen, bereits pauschal abgegoltene Leistungen und Arbeiten, die noch einer Klärung bedürfen. Verwende nachvollziehbare Artikel und Einheiten; Verbandsunterlagen sind dabei nicht automatisch als Datenbestand in deiner Anwendung enthalten. Für Kalkulationsgrundlagen müssen Nutzungsrechte und die verwendete Fassung stimmen. Wenn eine Bauleitung einen bestimmten Rapportaufbau verlangt, muss auch die tatsächliche Ausgabe dazu passen, nicht nur die Bildschirmansicht des Mitarbeiters.

Was kann Buzzard beitragen und was ist noch offen?

Vorhanden sind projektbezogene Zeiterfassung, Aufgaben, Baudokumentation und Ausmass. Damit lassen sich Informationen für die Bearbeitung im Büro sammeln. Ein separates Reisezeitfeld nach den benötigten GAV-Vorgaben ist jedoch nicht belegt. Ebenso wird keine Gleichwertigkeit mit der ZPBK-Arbeitszeitkontrolle zugesagt. Die bisherige geeignete Arbeitszeitkontrolle muss deshalb weitergeführt werden, solange dieser Nachweis fehlt.

Es bestehen keine eingebauten SMGV-Kalkulationsdaten und kein zugesagtes Schweizer Verbandslayout. Die Belege stehen heute in Euro, und es gibt noch keine QR-Rechnung. Eine Vorführung sollte deshalb mit einem anonymisierten eigenen Rapport und der verwendeten Kontrollvorlage beginnen. Prüfe, welche Informationen sich tatsächlich übernehmen lassen und wo zusätzliche Arbeit bleibt. Erst danach kannst du beurteilen, ob die organisatorischen Funktionen deinen Betrieb entlasten.

Quellen

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Häufige Fragen

Gilt der neue GAV nur für SMGV-Mitglieder?

Die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen erfassen seit September 2026 auch Nichtmitglieder im jeweiligen Geltungsbereich. Das bedeutet nicht, dass jede Bestimmung des vollständigen Vertrags allgemeinverbindlich ist. Gerade beim Reisezeitabzug ist diese Unterscheidung zu beachten.

Darf ich einfach täglich 25 Minuten Reisezeit abziehen?

Übernimm diesen Wert nicht pauschal für jeden Betrieb. Die SMGV-Unterlagen ordnen die Abzugsregel einem bestimmten vertraglichen Kreis zu; Nichtverbandsbetriebe sind gesondert zu behandeln. Kläre die Unterstellung und die zulässige Berechnung, bevor du eine Formel in der Zeiterfassung verwendest.

Ist die Zeiterfassung von Buzzard automatisch GAV-gerecht?

Eine solche Zusage gibt es für den heutigen Stand nicht. Projektstunden sind vorhanden, aber die verlangte getrennte Reisezeiterfassung und die Gleichwertigkeit der gesamten Kontrolle sind nicht nachgewiesen. Führe den bisherigen geeigneten Nachweis weiter, bis der vollständige Ablauf geprüft ist.

Kann ich Zeiten direkt als Regierechnung übernehmen?

Prüfe zuerst die vereinbarte Abrechnungsgrundlage und den bestätigten Leistungsumfang. Interne Arbeitszeit und verrechenbare Kundenleistung sind nicht in jedem Fall identisch. Der Rapport sollte die spätere Entscheidung unterstützen und nicht durch eine ungeprüfte Übernahme vorwegnehmen.